Welche Ärzte können eine logopädische Behandlung verordnen?
Je nachdem, welche Auffälligkeiten bei Ihnen oder ihrem Kind festzustellen sind, kann ihr Hausarzt, der Kinderarzt, der Hals-Nasen-Ohrenarzt, der Phoniater, der Neurologe, der Internist, der Zahnarzt, der Kieferorthopäde oder der Kieferchirurg den Therapiebedarf feststellen und eine Verordnung für die Logopädie ausstellen.
Wie kann ich mich/mein Kind für die logopädische Behandlung anmelden?
Sie können uns telefonisch unter Tel. 02944 – 470 97 97 oder per E-Mail info@logopaedie-mastholte.de kontaktieren. Nennen Sie uns mögliche Wunschtermine und wir sind bemüht, Ihnen so schnell wie möglich einen passenden Termin anzubieten.
Wie erfolgt eine logopädische Behandlung?
Unabhängig ob sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind, ist die Voraussetzung für die Logopädie eine vom Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, darf die Verordnung höchstens 14 Tage vor dem Therapiebeginn ausgestellt worden sein.
Im Erstkontakt findet das Anamnesegespräch statt. Dann erfolgt die gezielte logopädische Diagnostik, sowie die Erstellung des Behandlungsbedarfs mit dem Therapieziel. Danach wird mit der regelmäßig frequentierten Therapie begonnen.
Wie oft findet die logopädische Therapie statt?
Die Behandlung findet in der Regel 1-2 Mal in der Woche statt, meist in Einzel- und manchmal auch in Gruppentherapie. Bei bestimmten Störungsbildern kann die Therapie auch mehrmals wöchentlich stattfinden. Je nach Störungsbild dauert eine Therapieeinheit 30, 45 oder 60 Minuten.
Werden Hausbesuche durchgeführt?
Ja! Bei Bedarf und medizinischer Indikation tätigen wir auch Hausbesuche bei Ihnen im Haus, in der Seniorenresidenz, in der Tagesklinik oder im Pflegeheim.
Wie viele logopädische Behandlungen bekomme ich verordnet?
In der Regel verordnet der Arzt 10 Therapieeinheiten pro Rezept. Nach jedem Rezept erhält der Arzt vom Therapeuten einen Bericht, in dem eine Empfehlung zur Fortsetzung oder Abschluss der Therapie erläutert wird. Anhand der medizinischen Diagnostik, sowie der Rückmeldung des Therapeuten entscheidet der Arzt über die weiteren Maßnahmen bzw. über die Weiterführung der Logopädie. Die Gesamtdauer der Therapie variiert je nach Störungsbild und Schweregrad. Manchmal sind auch Pausen in der Logopädie sinnvoll.
Wer übernimmt die Kosten für eine logopädische Behandlung?
Logopädie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. Bis zum 18. Lebensjahr werden die Kosten komplett durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Nach Beendigung des 18. Lebensjahres muss der Patient einen Eigenanteil in Höhe von 10% des Rezeptwertes zzgl. 10 Euro Rezeptgebühr pro Verordnung zuzahlen. Der Eigenanteil entfällt, falls Sie eine Befreiung von Zuzahlung vorweisen können. Für Privatversicherten gibt es zu Therapiebeginn einen Kostenvoranschlag zur Abklärung der Kostenübernahme mit der Versicherungsgesellschaft.
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